Lohnt sich das Bieterverfahren beim Hausverkauf?
Neben dem klassischen Hausverkauf mit der Festlegung eines Verkaufspreises werden mittlerweile vermehrt Immobilien mit dem Bieterverfahren verkauft. Welche Möglichkeiten und Vorteile sich für Sie bei dem aus Amerika stammenden Verkaufsprozedere ergeben und worauf Sie achten sollten, verrät Ihnen unser Ratgeber „Bieterverfahren beim Hausverkauf“.
Darum geht es:
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Was ist das Bieterverfahren beim Hausverkauf?
Während beim klassischen Immobilienverkauf der Verkaufspreis durch den Verkäufer festgelegt wird, bestimmen beim Bieterverfahren die Kaufinteressenten einen möglichen Kaufpreis und geben diesen als Gebot ab. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass aufbauend auf diesem Gebot weitere Verkaufsverhandlungen stattfinden. Das Bieterverfahren kann scheitern, wenn die potentiellen Käufer wieder abspringen oder die Gebote zu gering ausgefallen sind.
Welche Regeln sind beim Hausverkauf mit Bieterverfahren zu beachten?
Mit Inseraten auf allen Ebenen (analog und digital) wird die Immobilie beworben und zu einem Besichtigungstermin für alle Interessenten eingeladen, damit sie sich über das Objekt informieren können. Haben Sie für den Hausverkauf einen Makler beauftragt, ist eine umfangreiche Beratung der Käufer durch ihn und die Übergabe eines Exposés genauso üblich wie beim traditionellen Immobilienverkauf.
Bieterverfahren: Lassen Sie sich von Ihrem Makler beraten. © pixabay
Anschließend erhalten die Kaufinteressenten die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von ein bis vier Wochen schriftlich oder zu einem festgesetzten Online-Termin mit einer Laufzeit von wenigen Stunden ein Gebot abzugeben.
Prinzipiell ähnelt das Bieterverfahren daher einer Versteigerung. Der bedeutende Unterschied zur Auktion liegt allerdings in den Konsequenzen. Sind Ihnen als Eigentümer die Gebote zu niedrig, müssen Sie das Haus nicht zwingend verkaufen. Allerdings können auch Bieter ihr Gebot zurückziehen.
Wie kommt der Kaufpreis beim Bieterverfahren zustande?
Für den Eigentümer ist es vor dem Verkauf notwendig, den Marktwert seiner Immobilie ermitteln zu lassen, um abschätzen zu können, in welchem Bereich die Gebote liegen sollten. Um ganz sicherzugehen, dass die Kaufinteressenten realistische Preise bieten, kann der Verkäufer einen Mindestpreis festsetzen. Damit wird den potenziellen Käufern die Möglichkeit eingeräumt, selbst einen für sie akzeptablen Kaufpreis anzugeben.
Je mehr Interessenten sich um das Haus oder die Wohnung bemühen, umso gründlicher sollte sich jeder Bieter sein Gebot überlegen, denn nur der Interessent mit dem Höchstgebot hat die Chance auf den Erwerb. Wenn der Verkäufer bei dieser Auktion mit dem höchsten Gebot einverstanden ist oder weitere Verkaufsverhandlungen führen möchte, kann ein Kauf zustande kommen. Sollte er alle eingereichten Angebote ablehnen, ist der Verkauf gescheitert.
Wie wird ein Hausverkauf beim Bieterverfahren abgewickelt?
Nach den Informationen, die Sie gerade lesen konnten, möchten wir den Ablauf des Bieterverfahrens bei einem Hausverkauf noch einmal zusammenfassen:
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Bewerbung der Immobilie
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Durchführung eines Besichtigungstermins
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Abgabe der Gebote innerhalb einer festgesetzten Frist
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Entscheidung des Verkäufers über die Gebote (Ablehnung, Annahme oder Verhandlung)
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Abwicklung des Kaufs bei Annahme des Kaufpreises oder erfolgreicher Verhandlung
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Immobilienverkauf auf klassischem Weg bei Ablehnung aller Gebote
Welche Vor- und Nachteile hat das Bieterverfahren?
Dieses Verfahren für den Immobilienverkauf punktet mit seiner Schnelligkeit. Bereits mit dem Inserat wird in der Regel der Besichtigungstermin bekannt gegeben, zu dem alle Interessenten geladen sind. Anschließend können die Gebote innerhalb einer festgesetzten Frist abgegeben werden. Der gesamte Verkaufsprozess kann damit bereits nach wenigen Wochen abgeschlossen sein. Da nur ein Besichtigungstermin stattfindet, ist der Aufwand gering. Weiterhin ist es durch die Abgabe von Geboten durchaus möglich, einen höheren Verkaufspreis zu erzielen, als Sie festgelegt hätten, vor allem wenn die Nachfrage groß ist.
Hinweis Das Bieterverfahren empfehlen Immobilienmakler oft bei Häusern, deren Marktwert schwer zu bestimmen ist, beispielsweise bei renovierungsbedürftigen Gebäuden in guten Lagen oder dann, wenn Sie das Geld aus dem Verkauf sehr schnell benötigen. |
Als größter Nachteil ist beim Bieterverfahren die fehlende Bindung der Kauf- und Verkaufsabsicht einzustufen, da der Bietende von seinem Gebot und der Eigentümer vom Verkauf zurücktreten können. Es könnten sich auch Neugierige und Schnäppchenjäger zum Besichtigungstermin einfinden und durch die Vielzahl an Personen wirkliche Interessenten abschrecken.
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Fazit
Ein Hausverkauf mit Bieterverfahren kann gegenüber dem klassischen Immobilienverkauf Zeit und Aufwand sparen. Bei guten Geboten mag der Verkaufspreis sogar deutlich über dem Verkehrswert liegen. Bedenken Sie dabei nur, dass weder die Gebote bindend sind noch die Verkaufsabsicht des Eigentümers.